Sonstige
Maßnahmen
Während meiner Fahrradtouren fallen mir
gelegentlich Umstände auf, bei denen ich mir denke, dass kann doch so
nicht gewollt sein??!! Beispielhaft sind hier zu nennen: Umgekippte Leitpfosten, in den Verkehrsraum ragende Äste, verdrehte oder abgängige Verkehrszeichen, versteckt abgelegter Unrat usw. Man könnte es ignorieren und einfach weiterfahren. Das entspricht aber nicht meiner Grundeinstellung. Getreu dem Motto "Wenn der Staat versagt, ist der Einzelne gefragt!" halte ich dann an und beseitige, sofern es mir mit dem mitgeführten Werkzeug/Gerät möglich ist, den Mangel. Was ich selbst nicht regeln kann (oder darf), melde ich an die zuständigen Stellen. Diese Meldungen werden meist positiv aufgenommen und häufig auch zeitnah bearbeitet. Nachfolgend sind einige Beispiele aufgeführt. |
Stein am Ortseingang in Manhagen
Standort
in Google Maps (Link öffnet ein neues Fenster):
https://maps.app.goo.gl/EvaXkcf8tiVf9hJZ7
Zustand nach der Bearbeitung am 29.07.2024
Stein am Lachsbach bei Sierhagen
Standort
in Google Maps (Link öffnet ein neues Fenster):
https://maps.app.goo.gl/vwf3FQiQN9te3iVZ9
Zustand nach der Bearbeitung in 07/2024
Unzulässige Kombination von Verkehrszeichen
Standort
in Google Maps (Link öffnet ein neues Fenster):
https://maps.app.goo.gl/eoz55R8Rhqd5FZS88
Viel hilft nicht immer viel und ist teilweise
auch nicht erlaubt! In Neustadt/Holstein habe ich an 2 Stellen diese Schilderkombination gesehen und im Mängelmelder der Stadt folgenden Hinweis gesendet: "Zusätzlich zu dem Verkehrszeichen 239 (Gehweg) mit dem Zusatzzeichen 1012-32 (Radfahrer absteigen) ist das Verkehrszeichen 254 "Verbot für Radverkehr" angebracht. Lt. Ziffer 2 zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sind Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, nicht anzuordnen! Das Verkehrszeichen 239 ordnet bereits an, dass anderer Verkehr als Fußgängerverkehr den Gehweg nicht nutzen darf. Das Verkehrszeichen 254 "Verbot für Radfahrer" ist dementsprechend zu entfernen. Die selbe Schilderkombination befindet sich noch einmal ca. 300m in RIchtung Cap-Arkona-Weg und ist ebenfalls zu korrigieren." Der Hinweis wurde als rechtlich korrekt anerkannt und das Schild "Verbot für Radfahrer" wurde entfernt! |
Bemängelte Kombination von Vz.
Ungünstige Beschilderung des Friedhofs Cap Arkona
Standort
in Google Maps (Link öffnet ein neues Fenster):
https://maps.app.goo.gl/1fzWnJ3YVZsB88oLA
Häufig habe ich beobachtet, dass der
Ehrenfriedhof Cap Arkona auf dem Fahrrad fahrend passiert wurde, obwohl
durch die Beschilderung zum Absteigen aufgefordert wurde. Da es sich bei
den Schilder aber um keine gültigen Verkehrszeichen handelte, habe ich
Im
Bürgerportal der Stadt Neustadt/Holstein folgenden Vorschlag
eingereicht: "An den Eingängen des Ehrenfriedhofs Cap Arcona sind lediglich Schilder "Friedhof - Radfahrer absteigen" angebracht. Diese Schilder entfalten keine rechtliche Bindungswirkung (kein Verkehrszeichen gem. StVO und keine gültige Allgemeinverfügung der zuständigen Behörde (s. a. § 37 Abs. 3 VwfG)). Zudem sind sie so hoch angebracht, dass sie beim Passieren leicht übersehen werden. Um der Pietätlosigkeit einer nicht geringen Anzahl von Menschen rechtssicher entgegen zu wirken, wird vorgeschlagen, - den Bereich mit Verkehrszeichen 239 als Gehweg zu kennzeichnen. Durch dies Ausschilderung würde nicht das Radfahren, sondern auch konsequenterweise die Benutzung von e-Rollern (s. a. §§ 10,12 eKFV) untersagt werden. Zur Reduzierung von Kosten und einer, für alle Verkehrsteilnehmer verständlichen Ausschilderung des Bereiches zwischen Beginn Stutthofweg und Ende "Am Strande" (mit Ausnahme Ehrenfriedhof als "reiner" Gehweg) wäre m. E. die Ausschilderung als "Gemeinsamer Geh- und Radweg" sinnvoll.". Mein Vorschlag wurde positiv von der Stadt aufgenommen und auch zeitnah umgesetzt! . |
Abgängige Verkehrszeichen bei Rogerfelde
Standort
in Google Maps (Link öffnet ein neues Fenster):
https://maps.app.goo.gl/6xajT3WV66uHhpAS9
Beim
Befahren des Sierhagener Wegs (Gemeinde Altenkrempe) ist mir
aufgefallen, dass verschiedene und auch dieses Verkehrszeichen in ihrer
Erkennbarkeit erheblich beeinträchtigt waren auch nicht der VwV-StVO (Lt. Ziffer 21 zu den §§ 39 bis 43 müssen
Verkehrszeichen und auch die Zusatzzeichen rückstrahlend sein)
entsprachen. |
Suboptimale Beschilderung in Bliesdorf
Standort
in Google Maps (Link öffnet ein neues Fenster):
https://maps.app.goo.gl/HvA3UJZQcMTWABc16
Auf meinen
Radtouren befahre ich häufig den Streckenabschnitt von Grömitz nach
Neustadt. In der Bushaltestelle in Bliesdorf lege ich immer eine kleine
Pause ein. |
Illegale Altglasentsorgung
an Strecke
Eutin - Gleschendorf - Wulfsdorf (K 55)
Als Autofahrer sieht man es meistens nicht. Als Radfahrer hat
man eine andere Perspektive und ist häufig erstaunt/entsetzt,
was alles am Straßenrand entsorgt wird.
An der Straße von Gleschendorf nach Wulfsdorf habe ich am
22.01.2025 auf einer Strecke von ca. 1,4 km über 80 Glasflaschen
aus dem Straßengraben gesammelt.
Bemerkenswert fande ich, dass ein Großteil der Flaschen
identisch waren (Weinflaschen "Portugiesischer Rose" und
Rosewein Republik Nordmazedonien").
Interessant ist m. E. der Umstand, dass fast alle Flaschen
rechtseitig (Fahrtrichtung Gleschendorf - Wulfsdorf) im
Straßengraben lagen.
Das Problem bei den Glasflaschen ist, dass diese bei Mäharbeiten zerstört werden und durch die Glascherben sich Wildtiere verletzen und im Sommer durch den Brennglaseffekt Brände entstehen können.
Eine ähnliche "Sauerei" war auch an der Strecke zwischen
Gothendorf und Gleschendorf zu beobachten. Dort werden auch
vorzugsweise Rose'-Weinflaschen im Straßengraben entsorgt.
Am 28.01.2025 habe ich an dem Streckenabschnitt über 70 Flaschen gesammelt.
Im Nachgang zu der "Grundreinigung" bin ich die Strecke
regelmäßig abgefahren und habe dort täglich neue Flaschen
gefunden.
Mittlerweile habe ich dort insgesamt ca. 250 Flaschen gesammelt und anschließend ordnunsggemäß im Altglas-Containern entsorgt. In der Facebook-Gruppe "Ostholstein - Aktuell" habe ich meine Feststellung gepostet (Beitrag 1 und Beitrag 2) und durchweg postitive Resonanz erhalten. |